BSHT

Diese Prüfung besteht aus zwei Teilen: ein Teil der Prüfung findet in der Öffentlichkeit/Verkehr statt und der andere Teil ist die Unterordnung auf unserem Trainingsgelände.
Der Sachverständige überprüft die Unbefangenheit des Hundes mittels einem Wesenstest.
Für diese Prüfung beträgt das Mindestalter 16 Monate. Der Sachkundenachweis muss vor der Begleithundeprüfung abgelegt werden, er ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.
Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlis, Spielzeug zum Locken und Würger abgelegt werden.
Bitte zur Prüfung den gültigen Impfausweis mitbringen und vorlegen, sowie einen Kotbeutel der Pflicht ist.
Die Termine zur Begleithundeprüfung werden im Internet und auf dem Trainingsgelände bekannt gegeben.

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