Wesenstest / Verhaltensprüfung
Diese Verhaltensprüfung befreit von der Leinen- und Maulkorbpflicht bei bestimmten Hunderassen. Voraussetzung für eine Zulassung zu einer Verhaltensprüfung ist ein bestandener Nachweis zur Sachkunde.
Die Verhaltensprüfung muss, je nach Hunderasse, durch einen anerkannten Sachverständigen oder durch das Veterinäramt durchgeführt werden.
Die Verhaltensprüfung beinhaltet:
- Überprüfung des Gehorsams des Hunden
- Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegungen, Jogger, Radler, die auch in engem Kontakt zum Hund treten
- Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Gegebenheiten, Aufspannen eines Regenschirms, Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen
- Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit unerwarteten Geräuschen, Fahrradklingel, Geschrei....
- Verhalten im Straßenverkehr
- Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
- Verhalten des angebundenen Hundes ohne Halterin oder Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden.